
Sehr geehrte Bewohner*innen, Angehörige, gesetzliche Vertreter*innen und Besucher*innen unserer Einrichtungen St. Peter-Stift und Von-Broichhausen-Stift
nach mehr als 1000 Tagen Pandemie ist zum 01. März 2023 die Coronaschutzverordnung weggefallen. Das hat Auswirkungen auf unsere Einrichtungen.
Ab dem 01.03.2023 gilt die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“.
Mit dem 07.04.2023 ist auch die Regelung weggefallen, dass Besucher*innen in den Gemeinschaftsbereichen unserer Häuser eine FFP- 2- Maske tragen müssen.
Für Besucher*innen empfiehlt die Stiftung dennoch das Tragen von Schutzmasken.
Ihre Jürgen Brockmeyer Vorstands-Vorsitzender |
Julian Schrörs Vorstand |